Aktuelles
Das WEMAG Infomobil kommt nach Wittenburg - Tourenplan 2026
Die WEMAG ist vor Ort und für Sie da!
In Flächenregionen wie Mecklenburg und der Prignitz ist es gar nicht immer so einfach, überall hinzukommen. Aus diesem Grund kommt die WEMAG zu Ihnen.
Sie haben Fragen zu Ihrer Stromrechnung? Interessieren sich für das Erdgasangebot? Oder denken über eine eigene Photovoltaik-Anlage nach? Alles kein Problem. Mit dem Infomobil ist die WEMAG regelmäßig auch in Ihrer Nähe.
Termine für Wittenburg - jeweils 09:30-12:00 Uhr (dienstags) auf dem Marktplatz:
- 6. Januar 2026
- 3. Februar 2026
- 3. März 2026
- 7. April 2026
- 5. Mai 2026
- 2. Juni 2026
Alle Termine und Standorte finden Sie auch auf der WEMAG-Website unter: www.wemag.com/vor-ort
Mitteilung des Straßenbauamts Schwerin zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Drönnewitz
Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Drönnewitz im Zuge der Landesstraße L 041 wird als Gemeinschaftsbauvorhaben des Straßenbauamtes Schwerin und der Gemeinde Drönnewitz, vertreten durch das Amt Wittenburg, realisiert.
Neben der grundhaften Erneuerung der Straße in Asphaltbauweise beinhaltet die Baumaßnahme auch die Herstellung eines Regenwasserkanals einschl. der hierfür notwendigen Vorflutleitungen, die Herstellung eines durchgängigen Gehweges, den Bau einer neuen Bushaltestelle und die tlw. Erneuerung der Beleuchtungsanlage.
Die Baumaßnahme ist in mehrere Bauphasen unterteilt:
1. Bauphase:
- bauvorbereitende Arbeiten (Absteckung, Baufeldfreimachung, Fäll- und Rodungsarbeiten)
- Herstellung der Ersatz-Bushaltestelle an der LUP 9 (nördl. der Einmündung Döbbersener Weg in die Hauptstraße)
- Beschilderung und Inbetriebnahme der großräumigen Umleitungsstrecke
- Herstellung der Vorflutleitung von der L 041 (Höhe Hauptstr. 18) bis zum Graben (RW-Einleitpunkt Nr. 2) einschl. Baustraße
- Neubau des Durchlasses Gewässer LV 137 (RW-Einleitpunkt Nr. 1)
2. Bauphase:
- Kanal- und Straßenbau zwischen Knoten Teichstraße/Neuhofer Weg und Knoten Lindenstraße/Kastanienallee Nord
3. Bauphase:
- Kanal- und Straßenbau zwischen Bauanfang (OD-Stein aus Tessin kommend) und Knoten Teichstraße/Neuhofer Weg
4. Bauphase:
- Kanal- und Straßenbau zwischen Knoten Lindenstraße/Kastanienallee Nord und Knoten Döbbersener Weg
5. Bauphase:
- Kanal- und Straßenbau zwischen Knoten Döbbersener Weg und Bauende (OD-Stein aus Krembz kommend)
Für die Anwohner stehen Parkplätze südlich der alten Bushaltestelle zur Verfügung.
Der Transport von Abfallbehältern zu den Sammelplätzen und zurück erfolgt über die bauausführende Firma.
Die Arbeiten in den einzelnen Bauphasen erfolgen unter Vollsperrung der OD. Hierfür wird eine großräumige Umleitungsstrecke eingerichtet. Deren Inbetriebnahme ist für den 01.12.2025, ab 10 Uhr vorgesehen.
Ab diesem Zeitpunkt wird nur noch die provisorische Bushaltestelle am Döbbersener Weg angefahren.
Die Vollsperrung wird für den Zeitraum der Weihnachtspause vom 20.12.2025 bis 04.01.2026 aufgehoben.
Die Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme ist für den 17.12.2027 vorgesehen.
Für die daraus resultierenden Einschränkungen bittet das Straßenbauamt alle Betroffenen um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. Petra Wandschneider
Die Termine für die Nachtwächtertouren 2026 sind da!
Haben Sie Lust darauf, mit dem Nachtwächter durch die Wittenburger Altstadt und die Wittenburger Geschichte zu wandeln? In zwei Stunden lernen Sie die Stadt, ihre früheren Bürger und die eine oder andere pikante Anekdote kennen. So viel Spaß macht Geschichte selten …
Die nächsten Touren finden statt
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- am 16. Januar 2026, 18:00 Uhr,
- am 13. Februar 2026, 18:00 Uhr,
- am 13. März 2026, 18:00 Uhr,
- am 17. April 2026, 19:00 Uhr, und
- am 29. Mai 2026, 20:00 Uhr.
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Wenn Sie teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig vorher an bei Herrn Frank Friedrichs, Tel. 038852 33109, friedrichs@stadt-wittenburg.de. Die Kosten betragen 12,50 € pro Person (nur mit Vorkasse!).
Öffentliche Toiletten in Wittenburg
In Wittenburg stehen Einheimischen und Gästen folgende öffentliche WC-Anlagen kostenfrei zur Verfügung:
📍 Rathaus Wittenburg – während der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek:
Montag: 13:30 – 17:00 Uhr
Dienstag: 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
📍 Verwaltungsgebäude, Molkereistraße 4:
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
💡 Tipp: Besucher und Gäste können diese Einrichtungen übrigens auch kostenfrei als Refill-Station nutzen – füllen Sie einfach Ihre Wasserflaschen wieder mit Trinkwasser auf und stillen Sie Ihren Durst.
Ein Beitrag für mehr Komfort, Gesundheit und Sauberkeit in unserer Stadt – gerade an den heißen Tagen.
Warnung vor betrügerischen Mails!
Seit einigen Tagen sind E-Mails im Umlauf, in denen ein Inkasso-Unternehmen aus Frankfurt angeblich für das „Finanzamt Stadt Wittenburg“ auf ausstehende Zahlungen hinweist und die Mailempfänger auffordert, das Geld auf ein benanntes Konto zu überweisen.
Bei diesen Mails handelt es sich ausnahmslos um Betrug!
Die Namen der Stadt Wittenburg und des Inkassounternehmens werden hierbei missbräuchlich verwendet, das genannte Bankkonto gehört natürlich keinem der beiden Beteiligten.
Amt und Stadt Wittenburg arbeiten aktuell mit keinem Inkassounternehmen zusammen, da sie selbst Vollstreckungsbefugnis besitzen und ausstehende Forderungen eigenständig beitreiben.
Wir raten Ihnen daher: Wenn Sie so eine E-Mail erhalten, reagieren Sie nicht! Antworten Sie nicht darauf und überweisen Sie auf gar keinen Fall Geld! Stattdessen sollten Sie die Polizei kontaktieren und Anzeige erstatten.
Neubau des Radwegs L05 zwischen Püttelkow und Boddin
Am 14. Juli beginnen die Bauarbeiten zum Bau des Radweges zwischen den Ortslagen Püttelkow und Boddin im Zuge der Landesstraße 05.
Der Radweg beginnt am jetzigen Radwegende in Püttelkow und schließt an den vorhandenen Radweg kurz vor Boddin an. Er wird zukünftig östlich der Landesstraße über Acker, Wiesen- und Torfbereiche geführt. Die Gehölzrückschnitte wurden bereits im Februar ausgeführt.
Auf Grund der schwierigen Baugrundverhältnisse erfolgt der Radwegbau mittels einer schwimmenden Gründung wobei ein mit Geogitter bewehrtes Gründungspolster eingebaut wird, um die Lasten aufzunehmen. Die Kosten für den ca. 3,5 km langen Bauabschnitt betragen ca. 1,85 Mio. Euro.
Im Baustellenbereich wird die die Geschwindigkeit ist während der Arbeitszeit auf 70 km/h begrenzt. In den Anbindebereichen am Bauanfang und am Bauende sowie im Bereich von Boddin Ausbau 3 kommt es temporär zu Verkehrseinschränkungen, da in diesen Bereichen der Radweg fahrbahnnah verläuft. Ebenso wird es im Bereich der Ackerzufahrten zu Einschränkungen kommen, um die Materialtransporte von und zur Baustelle sicherzustellen.
Der Verkehr wird dann mittels einer Ampelregelung halbseitig an der Baustelle vorbeigeführt.
Für die daraus resultierenden Einschränkungen bittet das Straßenbauamt alle Betroffenen um Verständnis.
Informationen zur Grundsteuerreform
Bereits im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht das geltende System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Im darauffolgenden Jahr wurde das Gesetz zur Reform der Grundsteuer und des Bewertungsrechts verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es, dass für die Grundsteuererhebung ab 01. Januar 2025 aktualisierte Grundsteuerwerte zugrunde gelegt werden.
Wer also land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A), unbebautes (z. B. Bauland) oder bebautes Grundvermögen (z. B. Mietwohngrundstück, Einfamilien- oder Zweifamilienhaus, Wohneigentum etc.) besitzt oder erwirbt, zahlt Grundsteuern (Grundsteuer B).
Mit der Grundsteuerreform ergeben sich für Grundstückseigentümer grundlegende Änderungen. Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden gemäß § 266 Abs. 4 Bewertungsgesetz mit Wirkung auf den 31.12.2024 aufgehoben. Ab dem 01. Januar 2025 ergehen neue Grundsteuerbescheide.
Die dafür notwendigen Hebesätze müssen noch durch die Stadtvertretung/Gemeindevertretung festgesetzt werden.
Bis zum Erhalt der neuen Bescheide über Grundabgaben wird darum gebeten, keine Vorauszahlungen für 2025 zu leisten. Lastschrifteinzüge zur Grundsteuer werden unsererseits nicht veranlasst. Daueraufträge Ihrerseits sollten ruhend gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Grundsteuerreform bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden, ab dem 01. Januar 2025 die Besteuerung vom Nutzer auf den Eigentümer übergeht und somit für die Nutzer von Garagen, Kleingärten, u. Ä. die Steuerpflicht entfällt. Gleiches gilt auch für die Nutzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A).
Weitere Informationen bietet dieses Informationsschreiben.
Ihr Kontakt bei weiteren Fragen:
Frau Maisel
Steuern und Abgaben
Amt für Finanzen und Kommunales – Stadt Wittenburg geschäftsführend für das Amt Wittenburg
maisel@stadt-wittenburg.de
www.amt-wittenburg.de
Tel. 038852- 33-108
Molkereistr. 4
19243 Wittenburg