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Informationen über die Pflicht zur Abgabe von elektronischen Rechnungen

Gemäß der Richtlinie 2014/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) besteht für die Stadt Wittenburg die Pflicht zur Annahme von elektronischen Rechnungen.

Für Auftragnehmer/innen besteht seit dem 01.04.2023 die Verpflichtung, aus-schließlich elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber/innen auszu-stellen und zu übermitteln.

Rechnungen gelten als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektroni-schen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und dieses Format eine automatische sowie elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine reine Bildda-tei oder ein PDF-Dokument sind deshalb ausdrücklich keine elektronischen Rech-nungen.
Zur Gewährleistung der Umsetzung des elektronischen Standards wurde die XRechnung im XML-Format entwickelt, die den Anforderungen der europäi-schen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.

Die Übermittlung und der Empfang von elektronischen Rechnungen erfolgt über die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE), die in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband elektronische Verwaltung in M-V (eGo-MV) betrieben wird.

Was ist für Sie zu tun?

Zunächst müssen Sie sich als Nutzer/in einmalig bei der Zentralen Rechnungsein-gangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) unter folgendem Link https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login registrieren. Diese Registrierung ist für Sie kostenlos. Im Anschluss können Sie Ihre Rechnungen per E-Mail einbringen, direkt hochladen oder per Weberfassung über die Internetseite der OZG-RE manu-ell erstellen und als XRechnung versenden.
Neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen muss eine XRech-nung mindestens folgende Angaben beinhalten:

1. Leitweg-ID
2. Bankverbindungsdaten
3. Zahlungsbedingungen
4. E-Mail-Adresse des Rechnungsstellenden
5. Lieferantennummer und Bestellnummer, soweit vorhanden

Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Kennungsnummer der öffentlichen Auftragge-ber/innen und ermöglicht die genaue Adressierung sowie die automatische Weiter-leitung einer XRechnung.
Unsere Leitweg-ID´s lauten:

Für die Stadt Wittenburg: 13076152-K000-93
Für die Gemeinde Wittendörp: 13076153-K000-17
Für das Amt Wittenburg: 13076966-K000-18

Es besteht die Möglichkeit, rechnungsbegründende Anlagen mit der elektronischen Rechnung zu versenden. Beachten Sie dabei bitte, dass eine Größenbeschrän-kung von 200 MB für das Gesamtdokument (inklusive Rechnung) besteht. Wird die entsprechende Rechnung nochmals als Anlage beigefügt, handelt es sich um eine Kopie, welche verpflichtend als solche zu kennzeichnen ist.
Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Anlagen zulässig:

PDF-Dokumente
Bilder (PNG,JPG)
Textdateien (CSV)

Eine separate Übermittlung von Anlagen ist nicht möglich.

Weiterführende Informationen und Links:

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für die Stadt Wittenburg die Regelun-gen laut ERechVO M-V maßgebend sind. Unabhängig vom Auftragswert müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber/innen in Mecklenburg-Vorpommern elekt-ronisch übermittelt werden. Sollten Sie technisch noch nicht in der Lage sein, Ihre Rechnung in elektronischer Form zu stellen, können Sie uns Ihre Rechnung für eine Übergangszeit weiterhin auch als PDF an folgende E-Mailadresse senden:

rechnungen@stadt-wittenburg.de

Ansprechpartnerin:
Frau Monique Wodonek
Molkereistraße 4
19243 Wittenburg
Tel.: 038852/33-117
E-Mail: wodonek@stadt-wittenburg.de 
www.amt-wittenburg.de
I. OG – Büro 206