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Aktuelles

37. Wittenburger Mühlenlauf - Verkehrseinschränkung am 2. März 2025

Am 02.03.2025 findet der traditionelle Wittenburger Mühlenlauf statt. Wie bereits im vergangenen Jahr sind folgende Straßen von der Veranstaltung betroffen:

  • Friedensring,
  • Goethestraße,
  • Kreuzung Hagenower Chaussee/Steintor,
  • Hagenower Chaussee,
  • Helmer Weg bis Einmündung Theodor-Körner-Straße,
  • Theodor-Körner-Straße,
  • Mühlenring,
  • Am Mühlenberg,
  • Wölzower Weg.

Hier kommt es in der Zeit von ca. 08:30 bis 12:00 Uhr zu Sperrungen oder Verkehrseinschränkungen. Eine Umleitung wird über den Südring, die Umgehungsstraße und Dreilützower Chaussee ausgewiesen. Die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straßen werden gebeten, Fahrzeuge im oben genannten Zeitraum nicht im öffentlichen Verkehrsbereich zu parken.  

Das Wohngebiet Am Wiesengrund kann durch den Verbindungsweg zur Straße Am Wall verlassen werden. Hier wird der vorhandene Poller entfernt. Die Anwohnerinnen und Anwohner von Helmer Weg, Amselweg, Finkenweg, Schwalbenring, Straße der Einheit und Theodor-Körner-Straße werden gebeten, das Wohngebiet über den Amselweg, Pappelweg und Südring zu verlassen. Auch hier wird der vorhandene Poller während der Veranstaltung entfernt. 

Wir bitten alle Anwohnerinnen und Anwohner um Berücksichtigung und Verständnis für die bevorstehenden Sperrungen und Verkehrseinschränkungen.

Amt für Bürgerdienste und Soziales

Informationen zur Grundsteuerreform

Bereits im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht das geltende System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Im darauffolgenden Jahr wurde das Gesetz zur Reform der Grundsteuer und des Bewertungsrechts verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es, dass für die Grundsteuererhebung ab 01. Januar 2025 aktualisierte Grundsteuerwerte zugrunde gelegt werden.

Wer also land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A), unbebautes (z. B. Bauland) oder bebautes Grundvermögen (z. B. Mietwohngrundstück, Einfamilien- oder Zweifamilienhaus, Wohneigentum etc.) besitzt oder erwirbt, zahlt Grundsteuern (Grundsteuer B).

Mit der Grundsteuerreform ergeben sich für Grundstückseigentümer grundlegende Änderungen. Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden gemäß § 266 Abs. 4 Bewertungsgesetz mit Wirkung auf den 31.12.2024 aufgehoben. Ab dem 01. Januar 2025 ergehen neue Grundsteuerbescheide.

Die dafür notwendigen Hebesätze müssen noch durch die Stadtvertretung/Gemeindevertretung festgesetzt werden.

Bis zum Erhalt der neuen Bescheide über Grundabgaben wird darum gebeten, keine Vorauszahlungen für 2025 zu leisten. Lastschrifteinzüge zur Grundsteuer werden unsererseits nicht veranlasst. Daueraufträge Ihrerseits sollten ruhend gestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Grundsteuerreform bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden, ab dem 01. Januar 2025 die Besteuerung vom Nutzer auf den Eigentümer übergeht und somit für die Nutzer von Garagen, Kleingärten, u. Ä. die Steuerpflicht entfällt. Gleiches gilt auch für die Nutzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A).

Weitere Informationen bietet dieses Informationsschreiben.

Ihr Kontakt bei weiteren Fragen:

Frau Maisel
Steuern und Abgaben
Amt für Finanzen und Kommunales – Stadt Wittenburg geschäftsführend für das Amt Wittenburg
maisel@stadt-wittenburg.de
www.amt-wittenburg.de
Tel. 038852- 33-108
Molkereistr. 4
19243 Wittenburg

Wahlen 2025

Bundestagswahl 2025 – Anschriften des Gemeindewahlleiters und des Stellvertreters

Gemäß § 7 (1) des Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V in der aktuell geltenden Fassung werden hiermit die Namen, Anschriften und die Kommunikationsdaten des Gemeindewahlleiters und seiner Stellvertreterin öffentlich bekannt gemacht:

Gemeindewahlleiter:

Peter Kappe, Stadtverwaltung Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg
Telefon: 038852 33-217, E-Mail: kappe@stadt-wittennburg.de

Stellvertretende Gemeindewahlleiterin

Lea Hamann, Stadtverwaltung Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg
Telefon: 038852 33-106, E-Mail: hamann@stadt-wittenburg.de

Wittenburg, den 25.11.2024

gez. Andreas Brandt
Amtsvorsteher

 

Gemeindewahlbehörde: Katrin Wulff, Tel.: 038852 33-114, E-Mail: wulff@stadt-wittenburg.de 

 

Bekanntmachungen (Hier veröffentlicht NACH der amtlichen Bekanntmachung)

2025-01-17 - Amt WIttenburg - Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag

2025-01-17 - Amt Wittenburg - Wahlbekanntmachung

2024-11-27 - Amt Wittenburg - Aufruf zur ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelfer/in bei der Bundestagswahl und der Landratswahl

2024-11-27 - Amt Wittenburg - Information zu Bekanntmachungen zu den Wahlen 2025

2024-11-19 - Amt Wittenburg - Allgemeinverfügung zur Regelung der Werbung für die Bundestagswahlen am 23.02.2025

Informationen/Aktuelles

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