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Aktuelles

25.09.2023 - Übung macht den Meister

Um im Einsatzfalle für alle Einsatzlagen gewappnet zu sein, ist es wichtig, nicht nur die vertrauten Einsatzabläufe der Freiwilligen Feuerwehren zu beproben, sondern auch nicht alltägliche Einsatzstichworte zu beherrschen. Besonders die Zusammenarbeit mit anderen Blaulichtorganisationen spielt in solchen Einsatzlagen eine wichtige Rolle. Zu solch einer Einsatzübung wird es auch am ersten Wochenende im Oktober in der Innenstadt Wittenburgs kommen. Hierbei handelt es sich um eine Übung, die realitätsnah von statten geht. Deshalb bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, das erhöhte Verkehrsaufkommen zu berücksichtigen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Wir danken im Voraus für Ihre Unterstützung!

Amt für Bürgerdienste und Soziales


30.08.2023 - Straßenreinigungspflicht

Bitte denken Sie an Ihre Straßenreinigungspflicht!

Die Straßenreinigungspflicht in der Stadt Wittenburg und der Gemeinde Wittendörp berührt alle Eigentümer, deren Grundstücke an öffentlichen Verkehrsflächen anliegen. Der Reinigungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Straßenreinigungssatzung. Diese finden Sie im Internet unter https://www.amt-wittenburg.de/politik-ortsrecht/.

Danach umfasst die Reinigungspflicht u.a. die Säuberung von Gehwegen, Radwegen, Trenn, Baum-, und Parkstreifen sowie sonstigen zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegenen Teile des Straßenkörpers. Fremdkörper, Kehricht, sonstige Abfälle aber auch Laub und wildwachsende Kräuter sind zu entfernen. Außergewöhnliche Verunreinigungen wie z.B. Hundekot sind durch den Verursacher/in (Hundehalter/in) zu beseitigen.
Eigentümer haben auch die Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung auf den anliegenden Gehwegen. Als Gehweg gilt auch ein begehbarer Seitenstreifen oder ein für die Bedürfnisse des Fußgängerverkehrs erforderlichen Streifen der Fahrbahn, wenn auf keiner Straßenseite ein Gehweg besonders abgegrenzt ist.

Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Amt für Bürgerdienste und Soziales

30.08.2023 - Freiwilligen Dienst (FSJ) an der Grundschule Wittenburg

Auschreibung und Kontaktdaten findet ihr hier.

30.08.2023 - Information zum Verbrennen von Hecken- und Pflanzenabfällen

Ab Oktober beginnt wieder die alljährliche Schnittzeit von Hecken und Sträuchern im Garten. Die dabei entstandenen pflanzlichen Abfälle und Äste sind nun fachgerecht zu entsorgen.

Dieses hat nach den Regelungen der Pflanzenabfalllandesverordnung MV –PflanzAbfLVO MV zu erfolgen. Vorrangig sind pflanzliche Abfälle durch ein Kompostieren mit anschließender Kompostverwertung, ein Einbringen in den Boden oder ein einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück, auf dem diese angefallen sind, zu entsorgen. Ebenfalls können pflanzliche Abfälle über die Biotonne entsorgt werden.

Sofern ein Kompostieren oder Einbringen in den Boden wegen der geringen Größe des Grundstückes nicht möglich und die Menge der anfallenden Abfälle zu groß für die Entsorgung über die Biotonne ist, können Pflanzenabfälle ebenfalls bei Wertstoffhöfen und Garten- und Grünabfallannahmestellen z.B. Schürmann & Bartels, Wittenburger Chaussee 2 a in Wittenburg OT Ziggelmark von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 Uhr – 17:00 Uhr gebührenpflichtig abgegeben werden.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim geht davon aus, dass eine Abgabe an den Wertstoffhöfen und Grünabfallannahmestellen unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich ist:

  • wenn eine einfache Strecke zu einem Wertstoffhof bzw. einer Grünabfallannahmestelle bis 15 km beträgt,
  • auch wenn keine Anhängerkupplung vorhanden ist, kann die Abgabe auch über andere Behältnisse erfolgen, z.B. in einem Gartensack,
  • bei sperrigen pflanzlichen Abfällen (z.B. Strauchschnitt) können diese vor Anlieferung zerkleinert werden z.B. durch Heckenschere, Häcksler, Säge.

Lediglich dann, wenn die vorangehend genannten Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind, erlaubt die Landesverordnung ausnahmsweise ein Verbrennen von Pflanzenabfällen auf privat genutzten Grundstücken. Dieses ist vom 01. bis 31. März und vom 01. bis 31. Oktober nur werktags während zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr zulässig.

Beim Verbrennen von pflanzlichen Abfällen sind nachfolgende Grundsätze zwingend einzuhalten:

  • Es dürfen nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Es darf keine starke Rauchentwicklung entstehen, die zu einer Belästigung der Nachbarschaft führen kann. Daher darf nicht unmittelbar nach dem frischen Schnitt verbrannt werden.
  • Die pflanzlichen Abfälle sind am Verbrennungstag umzulagern oder erstmalig aufzuschichten, um Tiere zu schützen, die dort Unterschlupf gesucht haben.
  • Beim Verbrennen ist zudem ein Mindestabstand von 300 Metern zu Krankenhäusern, Kurkliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie während der jeweiligen Öffnungszeiten zu Kindertagesstätten, Großtagespflegestellen, Schulen, Schulhorten und vergleichbaren Einrichtungen zu wahren.
  • Verbrennen von Fremdstoffen, wie z.B. Sperrmüll, Bauholz oder anderen Abfällen ist verboten.
  • Es sind die Brandschutzbestimmungen sowie andere Vorschriften einzuhalten.

Nähere Informationen zu den genannten Regelungen finden Sie auch in dem durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim veröffentlichten Leitfaden zur Verwertung, Entsorgung und Verbrennung von pflanzlichen Abfällen auf der Internetseite des Landkreises, Fachdienst Umwelt.

Amt für Bürgerdienste und Soziales

11.07.2023 - Anmeldung der Schulanfänger zum Schuljahr 2024/2025

ANMELDUNG DER SCHULANFÄNGER

Für alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 geboren wurden, beginnt die Schulpflicht für das Schuljahr 2024/2025.

Die Anmeldung für die Schulanfänger erfolgt unter vorheriger telefonischer Terminvergabe in der Woche vom 02. Oktober 2023 bis 06. Oktober 2023 in der Stadtverwaltung Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, Zimmer 101, Frau Hamann. Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 038852-33106 einen Termin für die Anmeldung Ihres Kindes.

Zur Anmeldung bringen Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular „Anmeldung zum Eintritt in die Grundschule zum Schuljahr 2024/2025“ sowie das Familienbuch bzw. eine Geburtsurkunde des Kindes mit.
Die Anmeldeformulare liegen ab sofort in den Kindertagesstätten sowie im Aufsteller für Antragsformulare bei der Stadt Wittenburg zu den bekannten Öffnungszeiten für Sie bereit. Weiterhin steht das Formular auf der Internetseite der Stadt Wittenburg unter www.amt-wittenburg.de zur Verfügung.

Zurückstellungen aus den Vorjahren sind ebenfalls neu anzumelden.

Das Einzugsgebiet umfasst die Stadt Wittenburg mit den Ortsteilen Helm, Klein Wolde, Wölzow, Ziggelmark, Körchow, Perdöhl, Zühr, Lehsen und die Gemeinde Wittendörp mit den Ortsteilen Boddin, Döbbersen, Drönnewitz, Dodow, Dreilützow, Luckwitz, Harst, Karft, Pogreß, Raguth, Waschow, Woez, Püttelkow, Tessin.

Das Formular zur Anmeldung Ihres Kindes finden Sie hier ...

Lea Hamann
Amt für Bürgerdienste und Soziales
Sachgebiet Schulen, Kita, Sport, Soziales

06.06.2023 - WEMACOM - Vor-Ort-Beratung zum kostenlosen Glasfaser-Hausanschluss

Medienberater der WEMACOM bieten ab dem 5. Juni 2023 persönliche Gespräche an

Dank zusätzlicher Fördermittel bietet die WEMACOM Breitband GmbH seit dem 1. April 2023 ihre Glasfaser-Hausanschlüsse für alle unentschlossenen, förderfähigen Haushalte noch einmal völlig kostenlos an. Nachdem alle unterversorgten Haushalte, die sich bislang noch nicht für eine Glasfaserhausanschluss entschieden haben, per Post informiert und zu Bürgersprechstunden in den Gemeinden eingeladen wurden, stellt die WEMACOM nun mit ihren Medienberatern ein ganz persönliches Informationsangebot vor Ort bereit. Ab dem 5. Juni sind die Direktvertriebs-Kollegen zunächst in den unterversorgten Regionen rund um Boizenburg und Plau am See unterwegs und beantworten in Beratungsgesprächen alle offenen Fragen rund um den geförderten Breitbandausbau.
„Der geförderte Breitbandausbau ist ein sehr komplexes Thema. Viele Bürgerinnen und Bürger in den unterversorgten Regionen sind sich zwar bewusst, dass ein schneller Internetzugang in der heutigen Zeit immer wichtiger wird. Trotzdem bleiben bei vielen förderfähigen Haushalten offene Fragen oder die Sorge vor versteckten Kosten. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass diese Bedenken am besten in einem persönlichen Vier-Augen-Gespräch aufgeklärt werden können. Genau solche individuellen Gespräche bieten wir mit der Unterstützung durch unsere Medienberater an“, erklärt Sven Käding, Leiter des Vertriebsteams bei der WEMACOM.


In den kommenden Wochen werden insgesamt 60 Kolleginnen und Kollegen in allen Projektgebieten der WEMACOM unterwegs sein, die förderfähigen Adressen besuchen und Gesprächstermine anbieten. Der Besuch der Medienberater ist ein völlig kostenfreies und freiwilliges Angebot, um offene Fragen zu beantworten und hilfreiche Informationen zu vermitteln. Wer nach dem Gespräch keine Fragen mehr hat und überzeugt ist, kann die Auftragsformulare für den superschnellen, kostenlosen Hausanschluss der WEMACOM direkt mit den Beratern durchsprechen, ausfüllen und unterzeichnen.


Da die sogenannten Haustürgeschäfte nicht überall einen guten Ruf haben, setzt die WEMACOM bei den eigenen Beratern und den Beratern von Partnerunternehmen auf ein seriöses Auftreten. Die verschiedenen Direktvertriebspartner werden anspruchsvoll geschult, um eine gute Beratungsqualität sicherzustellen. Wer sich an der Haustür dennoch unsicher ist, ob er wirklich einem Vertreter der WEMACOM gegenübersteht, der sollte auf zwei Dinge achten: Mitarbeiter und Partner der WEMACOM tragen entsprechende Firmenkleidung und müssen sich ausweisen. „Im Zweifelsfall können Kunden sich beim WEMACOM-Kundenservice unter der Rufnummer 0385 . 2027-9858 melden“, so Sven Käding.
Nicht zu verwechseln sind die Medienberater mit den „Vor-Ort-Begehern“. Während die Medienberater im Auftrag der WEMACOM Beratung zu Produkten und Tarifen anbieten oder beim Ausfüllen der Auftragsunterlagen unterstützen, melden sich die „Begeher“ bei Kunden, die ihren Glasfaser-Hausanschluss bereits beauftragt haben. Die Vor-Ort-Begehung dient dazu, alle Einzelheiten zum Bau abzustimmen: die Einschätzung der Gegebenheiten vor Ort, den genauen Platz für den Hausanschluss sowie den Leitungsverlauf auf dem Grundstück.

Einsatzgebiet / Vertriebszeit: Landkreis LUP, NWM, LRO und PRI im Zeitraum von 05.06.2023 – 31.08.2023

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23.05.2023 - Erfassung gesetzlich geschützten Biotope in Mecklenburg-Vorpommern

Information des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern

Im Jahr 2023 wird die Aktualisierung der Erfassung der nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V) gesetzlich geschützten Biotope in Mecklenburg-Vorpommern durch Geländeerhebungen fortgesetzt. Hierfür werden vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG M-V) beauftragte Biotopkartiererinnen und -kartierer im Amtsbereich Wittenburg unterwegs sein.
Nach § 9 Abs. 1 NatSchAG M-V dürfen Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und dort nach rechtzeitiger Ankündigung Bestandserhebungen durchführen und Fotografien anfertigen. Die Biotopkartiererinnen und -kartierer werden sich ausweisen können und führen eine vom LUNG M-V ausgefertigte Legitimation mit sich.

Hier: Kartiergebiet für das Jahr 2023

Hier: Hintergrund

Das aktuell gültige Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope des Landes M-V kann online im Kartenportal Umwelt (www.umweltkarten.mv-regierung.de, Pfad: Naturschutz/Biotope/Biotope und Geotope/gesetzlich geschützte Biotope) eingesehen werden.