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Aktuelles

22.03.2023 - Der Grundstein für den neuen Logistikcampus Wittenburg wurde gelegt

Am 21. März 2023 wurde im Beisein des Bürgermeisters Christian Greger, feierlich der Grundstein für den neuen Logistikcampus Wittenburg gelegt. Auf einer Fläche von ca. 75.200 m² sollen in den nächsten Monaten rund 30.500 m² Logistikhallen sowie Büroflächen in insgesamt drei Hallenabschnitten realisiert werden.

(v.l.n.r.): Christoph Telker, Geschäftsführer DLH, Christian Greger, Bürgermeister Wittenburg und Felix Zilling, Geschäftsführer DLH. DLH © DLH
(v.l.n.r.): Christoph Telker, Geschäftsführer DLH, Christian Greger, Bürgermeister Wittenburg und Felix Zilling, Geschäftsführer DLH.


Das Grundstück liegt in Sichtweite der Autobahn A24 und bietet eine optimale Verkehrsanbindung zwischen Hamburg und allen südöstlich gelegenen Bundesländern. Der Neubau wird über alle Anforderungen eines modernen Logistikcampus´ verfügen und mit einigen ESG-Highlights punkten. Unter anderem werden die Dächer vollflächig mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet, sodass im Zusammenspiel mit einer Wärmepumpe ein CO2-neutraler Betrieb ermöglicht werden kann. Neben dem „alten“ KFW 55 Standards werden auch eine DGNB-Goldzertifizierung angestrebt.


Während der feierlichen Grundsteinlegung betont Christoph Telker, Geschäftsführer der DLH: „Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Stadt und unseren Partnern die heutige Grundsteinlegung gemeinsam feiern können. Der termingenaue Baustart Ende letzten Jahres war ein wichtiger Meilenstein für dieses ambitionierte Projekt. Mit diesem Campus werden unsere Expansionsaktivitäten im hohen Norden weiter untermauert. Die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit Vertretern der Stadt Wittenburg ist ein sehr gutes Beispiel für eine nachhaltige und offene Kommunikation.“


Felix Zilling, Geschäftsführer der DLH, ergänzt: „Der Logistikcampus Wittenburg unterstreicht die Attraktivität des Standortes in unmittelbarer Autobahnnähe. Die Lieferketten in Deutschland werden immer komplexer und die Anforderungen der Nutzer an Logistikimmobilien steigen exponentiell mit. Mit unserem neuen Multi-User Logistikcampus Wittenburg ergänzen wir das äußerst knappe Angebot an frei verfügbaren Logistikflächen in der Region optimal.“
„Wir freuen uns mit der DLH einen professionellen Investor und Entwickler von Logistikimmobilien gefunden zu haben, der nun das Logistikzentrum Wittenburg realisiert. Damit werden weitere Arbeitsplätze geschaffen, Einnahmen generiert und die Entwicklung unserer Stadt vorangetrieben“, erläutert Bürgermeister Christian Greger.

Ende März werden die ersten Baustützen geliefert und gesetzt. Die Fertigstellung des Logistikprojektes wird für Ende 2023/ Anfang 2024 geplant.

Bild vergrößern: DHL-Logistikcampus DHL © DHL
DHL-Logistikcampus


Deutsche Logistik Holding
Die DLH entwickelt und realisiert eine breite Palette an flexiblen Lager-, Industrie- und Produktionsimmobilien, die an strategisch nachhaltigen Standorten zur Verfügung gestellt werden. Die DLH ist eine Tochtergesellschaft des Geschäftsbereichs Real Estate der Zech Group, die sich auf die Entwicklung und Realisierung von Logistik- und Industrieimmobilien sowie Gewerbeparks konzentriert. Weitere Informationen finden Sie unter: www.dlh-realestate.com

Zech Group
Die Zech Group ist eine strategische Management-Holding, unter der drei Geschäftsbereiche mit operativ tätigen Führungsgesellschaften zusammengefasst sind. Mit hoher Leistungskraft und -vielfalt sind die operativen Gesellschaften in den Bereichen Building, Real Estate und Hotel tätig. Dabei konzentriert sich die diversifizierte Unternehmensgruppe mit mehr als 12.000 Mitarbeitern auf die Wertschöpfungskette rund um die Immobilie.

Text/Fotos: DHL

01.03.2023 - Kundeninformationen zu Energiepreisbremsen

Pressemitteilung der WEMAG AG

WEMAG-Kunden erhalten neue Abschlagsschreiben in mehreren Wellen / Umsetzung der Entlastungsmaßnahme erfolgt dennoch fristgerecht

Die fristgerechte Umsetzung der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen stellt Energieversorger deutschlandweit vor große Herausforderungen. Teil des Gesetzes zu den Energiepreisbremsen ist es auch, dass die Kundinnen und Kunden vor dem Inkrafttreten am 1. März 2023 über ihre konkreten Entlastungsbeträge informiert werden. Die WEMAG kann diese Frist für den Versand der Informationsschreiben nicht für alle Kundinnen und Kunden einhalten – so wie viele andere Versorger auch. Die Kundinnen und Kunden der WEMAG werden die angepassten Abschlagsanschreiben stattdessen einige Tage später erhalten. Der Versand der Schreiben erfolgt in mehreren Wellen. Auf die fristgerechte Umsetzung der Entlastungen für die Kundinnen und Kunden hat dies keinen Einfluss. Der Anspruch der WEMAG ist Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für alle Kunden.

Nach wie vor ist vorgesehen, dass die WEMAG-Kundinnen und Kunden trotz der großen zeitlichen Herausforderungen mit dem Abschlag für den Monat März von den Energiepreisbremsen profitieren. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass die WEMAG den monatlichen Abschlag für ihre Energietarife in der Regel am ersten Werktag des Folgemonats einzieht. Der erste durch die Preisbremsen reduzierte März-Abschlag wird dann also erst am 1. April fällig. Zu diesem Termin wird auch die Entlastung für die Monate Januar und Februar rückwirkend berücksichtig.

„Die Energiepreisbremsen umzusetzen und die Kundinnen und Kunden über ihre konkreten Entlastungsbeträge zu informieren, ist ein zeit- und ressourcenintensives Vorhaben. Qualität und korrekte Berechnung der Entlastungsbeträge sowie der Abschläge für 160.000 WEMAG Kunden und Kundinnen sind für uns entscheidend. Hierfür benötigen wir spezielle, individualisierte Abrechnungsprogramme, die nur mit Hilfe von externen IT-Dienstleistern erprobt und realisiert werden können. Da aktuell rund 1.500 Versorger deutschlandweit auf diese Ressourcen angewiesen sind, bringt diese Aufgabe sowohl uns als auch unsere IT-Dienstleister an die Belastungsgrenzen“, berichtet Michael Hillmann, Vertriebsleiter der WEMAG.

Eine fertige IT-Lösung nach Baukastenprinzip gibt es für die Umsetzung der Energiepreisbremsen schlichtweg noch nicht und kann es aufgrund der Einmaligkeit dieser Maßnahme auch nicht geben. Jeder Versorger arbeitet mit eigenen, teils komplexen Tarifstrukturen für unterschiedlichste Kundengruppen. Auch Sonderfälle sowie Umzüge, Tarif- oder Versorgerwechsel müssen bei der korrekten Ermittlung der Entlastungen und der Umprogrammierung des Abrechnungssystems berücksichtigt werden. Solch eine völlig neue IT-Lösung dafür zu produzieren, das braucht Zeit. „Leider mehr Zeit, als uns die engen Fristen der Bundesregierung für die Umsetzung der Entlastungsmaßnahme vorgeben. Eine Maßnahme wie die staatlichen Energiepreisbremsen ist ein Novum für alle Energieversorger, die wir im Sinne unserer Kundinnen und Kunden versuchen, in knapper Zeit optimal umzusetzen“, ergänzt Hillmann. Die WEMAG bittet daher um Verständnis, dass die Kundinnen und Kunden die Briefe mit den detaillierten Informationen zu den Entlastungsbeträgen erst mit etwas Verzögerung erhalten werden.

Bei allen weiteren Fragen zur Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremsen bei der WEMAG können sich Kundinnen und Kunden jederzeit an den Kundenservice wenden. Viele Antworten finden sich auch auf der WEMAG-Webseite zu den Energiepreisbremsen unter www.wemag.com/preisbremsen.

Hier geht’s zur Online-Version.

WEMAG AG
Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Obotritenring 40
19053 Schwerin
Telefon: 0385 755-2289

24.02.2022 - Informationen zum Verbrennen von Hecken- und Pflanzenabfällen

Bis Ende Februar ist der radikale Rückschnitt von Hecken und Bäumen je nach Art und Gattung gemäß § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz zulässig. Aber auch von Sturmschäden ist der eine oder andere private Grundstückseigentümer während der vergangenen Monate eventuell nicht verschont geblieben. Die dabei entstandenen pflanzlichen Abfälle und Äste sind nun fachgerecht zu entsorgen.

Dieses hat nach den Regelungen der Pflanzenabfalllandesverordnung MV –PflanzAbfLVO MV zu erfolgen. Vorrangig sind pflanzliche Abfälle durch ein Kompostieren mit anschließender Kompostverwertung, ein Einbringen in den Boden oder ein einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück, auf dem diese angefallen sind, zu entsorgen. Ebenfalls können pflanzliche Abfälle über die Biotonne entsorgt werden.

Sofern ein Kompostieren oder Einbringen in den Boden wegen der geringen Größe des Grundstückes nicht möglich und die Menge der anfallenden Abfälle zu groß für die Entsorgung über die Biotonne ist, können Pflanzenabfälle ebenfalls bei Wertstoffhöfen und Garten- und Grünabfallannahmestellen z.B. Schürmann & Bartels, Wittenburger Chaussee 2 a in Wittenburg OT Ziggelmark von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 Uhr – 17:00 Uhr gebührenpflichtig abgegeben werden.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim geht davon aus, dass eine Abgabe an den Wertstoffhöfen und Grünabfallannahmestellen unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich ist:

  • wenn eine einfache Strecke zu einem Wertstoffhof bzw. einer Grünabfallannahmestelle bis 15 km beträgt,
  • auch wenn keine Anhängerkupplung vorhanden ist, kann die Abgabe auch über andere Behältnisse erfolgen, z.B. in einem Gartensack,
  • bei sperrigen pflanzlichen Abfällen (z.B. Strauchschnitt) können diese vor Anlieferung zerkleinert werden z.B. durch Heckenschere, Häcksler, Säge.

Lediglich dann, wenn die vorangehend genannten Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind, erlaubt die Landesverordnung ausnahmsweise ein Verbrennen von Pflanzenabfällen auf privat genutzten Grundstücken. Dieses ist vom 01. bis 31. März und vom 01. bis 31. Oktober nur werktags während zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr zulässig.

Beim Verbrennen von pflanzlichen Abfällen sind nachfolgende Grundsätze zwingend einzuhalten:

  • Es dürfen nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Es darf keine starke Rauchentwicklung entstehen, die zu einer Belästigung der Nachbarschaft führen kann. Daher darf nicht unmittelbar nach dem frischen Schnitt verbrannt werden.
  • Die pflanzlichen Abfälle sind am Verbrennungstag umzulagern oder erstmalig aufzuschichten, um Tiere zu schützen, die dort Unterschlupf gesucht haben.
  • Beim Verbrennen ist zudem ein Mindestabstand von 300 Metern zu Krankenhäusern, Kurkliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie während der jeweiligen Öffnungszeiten zu Kindertagesstätten, Großtagespflegestellen, Schulen, Schulhorten und vergleichbaren Einrichtungen zu wahren.
  • Verbrennen von Fremdstoffen, wie z.B. Sperrmüll, Bauholz oder anderen Abfällen ist verboten.
  • Es sind die Brandschutzbestimmungen sowie andere Vorschriften einzuhalten.

Nähere Informationen zu den genannten Regelungen finden Sie auch in dem durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim veröffentlichten Leitfaden zur Verwertung, Entsorgung und Verbrennung von pflanzlichen Abfällen. Den Link finden Sie unter www.amt-wittenburg.de.

Amt für Bürgerdienste und Soziales

01.02.2023 - Wohngeldreform - Formulare

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es amtliche Vordrucke für die Beantragung von Wohngeld. Diese sind auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/wohnen/wohngeld/wohngeldformulare/ eingestellt und können dort heruntergeladen werden. Sie haben auch die Möglichkeit, die Vordrucke direkt an Ihrem Computer auszufüllen und danach auszudrucken. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der Wohngeldstelle des Amtes Wittenburg, Molkereistr. 4, 19243 Wittenburg ein.

Für Rückfragen steht Ihnen in unserem Hause Frau Prösch unter der Telefonnummer 038852 33-207 telefonisch oder persönlich zur Verfügung.

Amt für Bürgerdienste und Bauen

07.12.2022 - Digitale Führerschein-Beantragung

Neuer Onlinedienst ab sofort verfügbar!

Alle Informationen zur digitalen Führerschein-Beantragung ...

01.12.2022 - Bauantrag jetzt online stellen

Seit 1.11.2022 besteht die Möglichkeit Bauanträge online zu stellen. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Ludwigslust-Parchim.

- Mit wenigen Klicks zum digitalen Bauantrag!