Aktuelles
LEADER - Projektaufruf für Vorhaben 2026
Jetzt aktiv werden: Ideen für die Region einreichen!
Die LEADER-Region Mecklenburger Schaalseeregion – Biosphärenreservatsregion startet einen neuen Projektaufruf! Gesucht werden innovative Vorhaben, die den ländlichen Raum stärken und die Lebensqualität verbessern. Vereine, Unternehmen, Kommunen und engagierte Bürger:innen können ihre Projekte bis zum 30. Juni 2025 einreichen.
Mehr INformationen finden Sie in diesem PDF.
Einladung zur Teilnahme an einem Fokusgruppengespräch zu den Themen Tourismusentwicklung, Aufenthalts- und Lebensqualität
Einladung zur Teilnahme an einem Fokusgruppengespräch zu den Themen Tourismusentwicklung, Aufenthalts- und Lebensqualität in Wittenburg
Tourismus im Einklang mit den Menschen vor Ort möglich machen und sicherstellen, dass die touristische Entwicklung auch positiv auf die Aufenthalts- und Lebensqualität der Einheimischen einzahlt – in den nächsten Jahren ist auch in Westmecklenburg mit der Entwicklung des „Wittenburg Village“ einiges geplant, wovon auch Sie als Einwohnerinnen und Einwohner von Wittenburg betroffen sein werden. Was bedeutet diese Entwicklung für die Aufenthalts- und Lebensqualität der Einheimischen? Welche Faktoren tragen gegenwärtig zur Lebensqualität bei? Wie zufrieden sind Einheimische mit einzelnen Aspekten der Lebenssituation und wodurch könnte die Lebensqualität weiter gesteigert werden?
Um die Eindrücke, Einstellungen, Meinungen, Wahrnehmungen aber auch Wünsche der Einwohnerinnen und Einwohner zu den Themen Tourismusentwicklung, Aufenthalts- und Lebensqualität noch besser zu verstehen, sind im Rahmen eines Forschungsprojektes des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband Mecklenburg-Schwerin sowie den Gemeinden Hagenow, Wittenburg und Zarrentin Fokusgruppengespräche mit Einwohnerinnen und Einwohnern der drei Gemeinden geplant. Das Forschungsprojekt wird durch die TouristiCon GmbH unter wissenschaftlicher Begleitung des DI Tourismusforschung (FH Westküste) und Leitung von Dr. Sabrina Seeler durchgeführt.
Warum wir Sie einladen!
Die Qualität der Forschungsergebnisse steht in direktem Zusammenhang mit dem Wissen und den Erfahrungen der Interviewpartnerinnen und Interviewpartner. Ziel des Projektes ist es, die Meinungen und Einstellungen verschiedener Anspruchsgruppen zu integrieren und so ein möglichst umfassendes Stimmungsbild zu erhalten. Für die Auswahl der Interviewpartnerinnen und Interviewpartner wurde ein kurzer Fragebogen (ca. 3 Minuten) auf Basis eines Kriterienkataloges entwickelt. Wenn Sie generell Interesse an einer Teilnahme haben, möchten wir Sie bitten, unter folgendem Link ein paar kurze Fragen zu beantworten. Gerne können Sie diesen Link auch an andere Personen in Ihrem Bekanntenkreis weiterleiten, für die eine Teilnahme interessant sein könnte.
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Hintergrund zum Forschungsprojekt
Bereits seit 2019 untersucht das Deutsche Institut für Tourismusforschung (DI Tourismusforschung, FH Westküste) die Tourismusakzeptanz der deutschen Wohnbevölkerung. Seit der ersten Messung wurde die Befragung in über 100 deutschen Reisezielen durchgeführt – auch in Mecklenburg-Vorpommern sowie in den Regionen findet seit 2021 eine kontinuierliche Messung statt. Neben umfangreichen Raumvergleichen liegen auch erste Zeitvergleiche vor. Diese zeigen auf, dass die Tourismusakzeptanz vielerorts rückläufig ist bzw. sich langsam wieder stabilisiert. Ergebnisse aus fünf Jahren Akzeptanzforschung zeigen zudem regionale Unterschiede, die sich auf Aspekte wie die Tourismusintensität, Tourismushistorie aber auch Entwicklungsdynamik zurückführen lassen. Weiterführende Analysen des DI Tourismusforschung (FH Westküste) legen dar, dass eine hohe Tourismusakzeptanz unmittelbar zu einer Steigerung der Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner beitragen kann. Umgekehrt kann sich eine sinkende Tourismusakzeptanz auch negativ auf die Lebensqualität auswirken. Dementsprechend sind Maßnahmen zur Minimierung negativer bzw. negativ wahrgenommener Auswirkungen des Tourismus sowie zur Steigerung der Tourismusakzeptanz elementar für die Sicherung eines positiven Besuchs- aber auch Lebensraumes.
Einige Hinweise zur Durchführung der Fokusgruppengespräche:
- Die Fokusgruppen sind Teil eines Forschungsprojektes des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Kooperation mit dem Tourismusverband Mecklenburg-Schwerin und werden durch die TouristiCon GmbH unter wissenschaftlicher Begleitung des DI Tourismusforschung (FH Westküste) durchgeführt. Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Sabrina Seeler.
- Die drei Gemeinden (Hagenow, Wittenburg, Zarrentin) sowie der Tourismusverband Mecklenburg-Schwerin sind Kooperationspartner des Forschungsprojektes. Die Gemeinden stellen die Räumlichkeiten für die Durchführung der Fokusgruppen zur Verfügung.
- Die Fokusgruppen sollen Ende März 2025 durchgeführt werden und sind für eine Dauer von jeweils 2 Stunden vorgesehen.
- Alle im Rahmen des Projektes erhobenen Daten und Informationen dienen zu Forschungszwecken und werden vertraulich behandelt. Es werden keine persönlichen Daten gespeichert und es werden keine personenbezogenen Informationen verwendet.
- Die Teilnahme an den Fokusgruppengesprächen und die Beantwortung der Fragen sind freiwillig. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, das Interview zu unterbrechen oder abzubrechen. Dadurch entstehen Ihnen keine Nachteile.
- Basierend auf den Ergebnissen der Fokusgruppengespräche soll ein Fragebogen entwickelt und eine repräsentative Bevölkerungsbefragung in der Region „Wittenburg Village“ durchgeführt werden, um abschließend Handlungsempfehlungen abzuleiten und zu präsentieren.
- Teilnehmende erhalten eine kleine Aufwandsentschädigung für Ihre Zeit und für Verpflegung ist natürlich ebenfalls gesorgt.
- Wir werden Sie rechtzeitig über die Möglichkeit der Teilnahme informieren. Sollten Sie keine Rückmeldung von uns erhalten, können wir Sie zu diesem Zeitpunkt leider nicht für die Fokusgruppeninterviews berücksichtigen.
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Informationen zur Grundsteuerreform
Bereits im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht das geltende System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Im darauffolgenden Jahr wurde das Gesetz zur Reform der Grundsteuer und des Bewertungsrechts verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es, dass für die Grundsteuererhebung ab 01. Januar 2025 aktualisierte Grundsteuerwerte zugrunde gelegt werden.
Wer also land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A), unbebautes (z. B. Bauland) oder bebautes Grundvermögen (z. B. Mietwohngrundstück, Einfamilien- oder Zweifamilienhaus, Wohneigentum etc.) besitzt oder erwirbt, zahlt Grundsteuern (Grundsteuer B).
Mit der Grundsteuerreform ergeben sich für Grundstückseigentümer grundlegende Änderungen. Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden gemäß § 266 Abs. 4 Bewertungsgesetz mit Wirkung auf den 31.12.2024 aufgehoben. Ab dem 01. Januar 2025 ergehen neue Grundsteuerbescheide.
Die dafür notwendigen Hebesätze müssen noch durch die Stadtvertretung/Gemeindevertretung festgesetzt werden.
Bis zum Erhalt der neuen Bescheide über Grundabgaben wird darum gebeten, keine Vorauszahlungen für 2025 zu leisten. Lastschrifteinzüge zur Grundsteuer werden unsererseits nicht veranlasst. Daueraufträge Ihrerseits sollten ruhend gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Grundsteuerreform bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden, ab dem 01. Januar 2025 die Besteuerung vom Nutzer auf den Eigentümer übergeht und somit für die Nutzer von Garagen, Kleingärten, u. Ä. die Steuerpflicht entfällt. Gleiches gilt auch für die Nutzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A).
Weitere Informationen bietet dieses Informationsschreiben.
Ihr Kontakt bei weiteren Fragen:
Frau Maisel
Steuern und Abgaben
Amt für Finanzen und Kommunales – Stadt Wittenburg geschäftsführend für das Amt Wittenburg
maisel@stadt-wittenburg.de
www.amt-wittenburg.de
Tel. 038852- 33-108
Molkereistr. 4
19243 Wittenburg
Landratswahl 2025
Landratswahl 2025 – Anschriften des Gemeindewahlleiters und des Stellvertreters
Gemäß § 7 (1) des Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V in der aktuell geltenden Fassung werden hiermit die Namen, Anschriften und die Kommunikationsdaten des Gemeindewahlleiters und seiner Stellvertreterin öffentlich bekannt gemacht:
Gemeindewahlleiter:
Peter Kappe, Stadtverwaltung Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg
Telefon: 038852 33-217, E-Mail: kappe@stadt-wittennburg.de
Stellvertretende Gemeindewahlleiterin
Lea Hamann, Stadtverwaltung Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg
Telefon: 038852 33-106, E-Mail: hamann@stadt-wittenburg.de
Wittenburg, den 25.11.2024
gez. Andreas Brandt
Amtsvorsteher
Gemeindewahlbehörde: Katrin Wulff, Tel.: 038852 33-114, E-Mail: wulff@stadt-wittenburg.de
Bekanntmachungen zur Landratswahl:
Bundestagswahl 2025
Bundestagswahl 2025 – Wahlergebnisse
Bundestagswahl 2025 - Amt Wittenburg - Vote-Manager
Anschriften des Gemeindewahlleiters und des Stellvertreters
Gemäß § 7 (1) des Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V in der aktuell geltenden Fassung werden hiermit die Namen, Anschriften und die Kommunikationsdaten des Gemeindewahlleiters und seiner Stellvertreterin öffentlich bekannt gemacht:
Gemeindewahlleiter:
Peter Kappe, Stadtverwaltung Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg
Telefon: 038852 33-217, E-Mail: kappe@stadt-wittennburg.de
Stellvertretende Gemeindewahlleiterin
Lea Hamann, Stadtverwaltung Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg
Telefon: 038852 33-106, E-Mail: hamann@stadt-wittenburg.de
Wittenburg, den 25.11.2024
gez. Andreas Brandt
Amtsvorsteher
Gemeindewahlbehörde: Katrin Wulff, Tel.: 038852 33-114, E-Mail: wulff@stadt-wittenburg.de
Bekanntmachungen (Hier veröffentlicht NACH der amtlichen Bekanntmachung)
2025-01-17 - Amt Wittenburg - Wahlbekanntmachung
2024-11-27 - Amt Wittenburg - Information zu Bekanntmachungen zu den Wahlen 2025
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